Maßnahmenpaket zum Corona-Virus:
Ausgangsbeschränkung ausgerufen:
ES GIBT NUR 4 ERLAUBTE GRÜNDE AUSSER HAUS ZU GEHEN:
- Berufliche Tätigkeit
- Besorgungen zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (z.B.: Lebensmitteleinkauf, Gang zur Apotheke oder zum Geldautomat, Arztbesuch, medizinische Behandlungen, Therapie, Versorgung von Tieren)
- Betreuung und Hilfeleistung von hilfsbedürftigen Personen
- Bewegung im Freien alleine, mit Menschen, die im eigenen Wohnungsverband leben oder wenn ein Abstand von mindestens 1 Meter sichergestellt werden kann zu Menschen, die nicht im eigenen Wohnungsverband leben
ACHTUNG – Die Polizei hat die Einhaltung zu kontrollieren, bei Anzeigen drohen mehrere tausend Euro Strafe.
Weitere neue Maßnahmen:
Alle Veranstaltungen sind verboten
An keinem Ort dürfen sich mehr als 5 Personen aufhalten außer zur Bekämpfung des Corona-Virus
Die Grundwehrdienern rüsten nicht ab und bleiben aktiven im Dienst.
Milizsoldaten müssen jederzeit mit ihrer Einberufung rechnen.
Auch der Zivildienst wird verpflichtend verlängert.
Ehemalige Zivildiener werden zum freiwilligen Dienst aufgerufen um bei Engpässen im Pflegebereich und in der 24 Stunden zu unterstützen.
In Schleusen-Zelte bzw. Container vor Spitälern werden Ärzte in Voruntersuchungen festlegen ob jemand akut der Behandlung im Krankenhaus bedarf.
Generelles Besuchsverbot gilt in allen Spitälern, Altersheimen und Pflegeeinrichtungen. In lebensbedrohlichen Fällen, eigene Kinder, Paleativpatienten dürfen im Einzelfall von den nächsten Angehörigen besucht werden.
Die Lebensmittelversorgung wird über Supermärkte und Lieferservices gewährleistet.
Apotheken, Banken, Tierhandel, Drogerie, Post und Betriebe zur Daseinsvorsorge bleiben offen. Alle weiteren Geschäfte und Gastronomiebetriebe bleiben geschlossen.
Alle Gottesdienste werden ausgesetzt.
Die öffentliche Sicherheit wird durch alle Sicherheitskräfte gewährleistet.
Öffentlichen Verwaltung wird telefonisch oder online abgewickelt. Direkter Kundenverkehr nur in absoluten Ausnahmefällen.
Altstoffsammelzentren bleiben bis auf weiteres geschlossen.
Gemeinderatswahlen in der Steiermark und Vorarlberg werden verschoben
Vier Milliarden Euro werden im Krisenbewältigungsfonds umgehend bereitgestellt.
Maßnahmen im Bildungsbereich
Lehrbetriebs an Universitäten und Fachhochschulen wird engestellt.
Ab der 9. Schulstufe kein weiterer Unterricht an Schulen. Unterricht erfolgt als Online mit Bereitstellung von Lerninhalten und Lernmaterial.
Für Schüler/innen bis zur 8. Schulstufe sollten ebenfalls zuhause bleiben sofern dies möglich ist. Falls nicht dürfen sie in die Schule bzw. kleiner Kinder in die Kindergärten kommen.
Mitarbeitern mit Kindern unter 14 Jahren kann von ihren Arbeitgebern eine Sonderfreistellung gewährt werden, wenn es sich nicht um Betriebe der kritischen Bereichen der Infrastruktur oder Daseinsvorsorge handelt. Für bis zu drei Wochen Sonderfreistellung wird den Betrieben vom Staat ein Drittel der Lohnkosten zurück erstattet (gedeckelt mit der ASVG-Höchstbemessungsgrundlage)
Maßnahmen im Umgang mit anderen Ländern
Einreisestopp für Menschen aus Italien ohne ärztliches Attest.
Rückholung von Österreicher(inne)n aus Italien, mit anschließend 14-tägiger häuslicher Isolation.
Alle Flugverbindungen von und nach Spanien, Frankreich, der Schweiz, Großbritannien, den Niederlanden, Russland und der Ukraine werden eingestellt.
Reisewarnungen für Italien, Frankreich, Spanien, Schweiz, Iran, Niederlande, Russland, Südkorea, Ukraine und Großbritannien
Einführung von Grenzkontrollen an der Schweizer Grenze
Einreiseverbot für Österreicher nach Tschechien, die Slowakei, BRD, USA und weiteren Ländern.
DER OÖ-KAMERADSCHAFTSBUND DANKT ALLEN DIE IN DIESER KRISE PFLICHTBEWUSST IHREN DIENST FÜR DIE ÖFFENTLICHKEIT VERRICHTEN UND SICH DABEI DEN GEFAHREN AUSSETZEN MÜSSEN!
WIR FORDERN ALLE AUF IM SINNE DER GEMEINSCHAFT UNTER BEDACHTNAHME DER GEFAHREN TROTZDEM FÜR EINANDER DA ZU SEIN UND SICH SOWEIT MÖGLICH ZU UNTERSTÜTZEN: