Aufschub der Wahltermine für Vereine weiter möglich!

Aufschub bis 30. Juni 2022 möglich!

Wie auf der Homepage der OÖ Bezirkshauptmannschaften veröffentlicht gibt es die Möglichkeit die Vollversammlungen und Neuwahlen bei auf Grund der Pandemie aufzuschieben. Vereinen, die aufgrund von COVID-19 derzeit keine Generalversammlung abhalten möchten oder können, ist es möglich, die Funktionsperiode des Leitungsorgans bis 30.Juni 2022 zu verlängern und somit handlungsfähig zu bleiben.

Dazu ist eine formlose schriftliche und statutengemäß unterfertigte Mitteilung über die Verschiebung der Abhaltung der Mitgliederversammlung zwecks Wahl der organschaftlichen VertreterInnen an die Vereinsbehörde notwendig. Aufgrund dieser Mitteilung wird die Vereinsbehörde (bis zur Vorlage einer neuerlichen Wahlanzeige) die Funktionsdauer der organschaftlichen VertreterInnen im Zentralen Vereinsregister bis zum 30.06.2022 verlängern.

 

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Kontaktdaten der Bezirkshauptmannschaften in Oberösterreich

 

In Statutarstädten übernimmt das Magistrat neben den gemeindeeigenen Aufgaben auch jene einer Bezirksverwaltungsbehörde. In Oberösterreich sind das die Städte Linz, Wels und Steyr.
oesterreich.gv.at

 

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Onlineformular – Aufschub der Wahlfrist