Die Bundesregierung hat zur finanziellen Unterstützung für die Pandemie geschädigten Vereine einen Fördertopf mit 700 Million beschlossen. Seit 2. Juli können ohne großen Aufwand online unter https://antrag.npo-fonds.at/ Anträge gestellt werden. Auch die OÖKB Orts- und Stadtverbände können als gemeinnützige, mildtätige Vereine Anträge stellen. Anträge sind bis spätestens 31. Dezember zu stellen.
Was und Wer wird unterstützt?
Die förderbaren Kosten müssen mindestens € 500,-betragen. Grundsätzlich gilt: Ist die Summe aus förderbaren Kosten, z. B. Miete, Strom und Struktursicherungs-Beitrag, das sind 7% der Einnahmen aus dem Jahr 2019, höher als 3.000 Euro, wird höchstens der Einnahmen-Ausfall (= Einnahmen von 1. Jänner bis 30. September 2019 minus Einnahmen von 1. Jänner bis 30. September 2020) gefördert.
Ausführliche NPO-Service-Hotline: E-Mail: info@npo-fonds.at Tel.: +43 1 267 52 00 – Montag bis Freitag: 8.00-18.00 Uhr, Samstag: 8.00-15.00 Uhr