Neue Regeln für Versammlungen und Veranstaltungen
Ab 12. Februar gelten folgende Regeln bei Versammlungen und Veranstaltungen:
- bis 50 Personen: 2G-Regel und FFP2-Maskenpflicht
- ab 50 Personen: 2G-Regel, FFP2-Maskenpflicht, Anzeigepflicht, Bestellung eines COVID-19-Beauftragten und Erstellung eines COVID-19-Präventionskonzeptes
-
- mit zugewiesenen Sitzplätze: Konsumation erlaubt
- ohne zugewiesene Sitzplätze: Konsumation verboten
-
- ab 250 Personen: zugewiesene Sitzplätze, 2G-Regel, FFP2-Maskenpflicht, Konsumationsverbot, Bewilligungspflicht, Bestellung eines COVID-19-Beauftragten und Erstellung eines COVID-19-Präventionskonzeptes
-
- mit zugewiesenen Sitzplätze: Konsumation erlaubt
- ohne zugewiesene Sitzplätze: Konsumation verboten
-
Die Sperrstunde bleibt allgemein vorläufig bei 24 Uhr!
Weitere Öffnungsschritte:
Ab 12. Februar entfällt die 2G Regel
- im Handel – FFP2-Maskenpflicht weiter Pflicht.
- in Museen, Kunsthallen, Bibliotheken etc. – FFP2-Maskenpflicht weiter Pflicht.
- bei körpernahen Dienstleistungen – die 3G und FFP2-Maskepflicht weiter Pflicht.
Soweit derzeit zu beurteilen, sind noch weitere Lockerungen im Laufe des Frühjahres zu erwarten. Damit rücken die Ausrichtung von Jahreshauptversammlungen und kleinerer Veranstaltungen wieder in einen relativ einfach umzusetzenden Bereich. In den Ausschreibungen solcher Versammlungen und Veranstaltungen sollte nach wie vor darauf hingewiesen werden, dass sich alle Teilnehmer und Gäste an die jeweils aktuell gültigen COVID-Regeln zu halten haben. Die Einhaltung der Vorgaben ist einfach. Sie sollte aber jedenfalls verlässlich erfolgen.
Auf ein baldiges Wiedersehen vor Ort freuen sich die Kameraden der OÖKB-Bezirks- und Landesleitung.