Masken und Ampel zur Unterstützung!
Österreich hat fürs Erste die Corona-Krise bisher gut gemeistert. Mit der Disziplin der Bürger(innen) und in Zusammenarbeit aller öffentlichen Stellen und Organisationen ist der Bevölkerung eine unkontrollierte Ausbreitung wie in anderen Ländern erspart geblieben. Es ist noch nicht vorbei, daran ist besonders jetzt in der Urlaubszeit stets zu denken!
Von Glutnestern zum Flächenbrand
Wie aktuelle Beobachtungen zeigen, führt jeder Leichtsinn zum Anstieg der Infektionszahlen. Es entstehen sofort regionale Glutnester. Der gelockerte Umgang mit den Schutzmaßnahmen darf nicht zu neuen Flächenbränden führen. Es gilt daher weiterhin Hygiene- und Abstandregeln einzuhalten und zum Schutz der Anderen weiterhin den Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Vorbild sein in Oberösterreich
In Oberösterreich ist es wegen der erhöhten Ansteckungsrate Pflicht, beim Betreten von allen öffentlich zugänglichen Orten – in geschlossenen Räumen – einen Mund- und Nasenschutz zu tragen .
Das sind beispielsweise
- Kunden‑, Besuchs- und Wartebereiche in Handelsbetriebe, Einkaufszentren, Banken, Versicherungen, …
- Fahrgastbereiche der Bahnhöfe, Zügen, Busse, …
- Besucherbereiche von Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, Archiven, …
- Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Sportstätten oder Hallenbäder, …
- sämtliche Amtsgebäude in Städten und Gemeinden, …
- Räume zur Religionsausübung und Vortragssäle.
Im Rest Österreichs gilt (sofern die Landesregierungen nichts anderes verordnet haben) die Maskenplicht in Supermärkten, Lebensmittelhandel, Banken und bei der Post.
Die Einführung eines Ampelsystems
In den nächsten Tagen wird ein Ampelsystem die Lage je nach Bezirk kennzeichnen. Eine Kommission wird diese täglich prüfen und festlegen. So kann auf regionale Unterschiede, zielgerichtet reagiert werden.
Die Einstufung wird von fixen Kriterien abhängig sein, z. B. der Zahl der Erkrankten, Ressourcen der Krankenhäuser, … Es wird mit einem Katalog an Maßnahmen reagiert werden. Bei „gelber Ampel“ ist etwa eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen vorgesehen. Bei „roter Ampel“ werden alle Veranstaltungen untersagt u.v.a.m.
Urlaubs- und Geschäftsreisen
Zu Fragen für Bestimmungen zur Ein- und Ausreise nach Österreich informiert das Außenministerium auf seine Homepage: