KFZ Black Box Sicherheit durch „Big Brother?“

Sicherheit gegen Privatsphäre?

Geschwindigkeitsassistenzsystem ab Baujahr 2022 Pflicht!

Gegen Ende des letzten Jahres wurde in der EU-Kommission eine neue Regelung verabschiedet. Ab Mitte 2022 müssen neue PKWs den Menschen am Steuer warnen, wenn er zu schnell fährt. Eine Blackbox zeichnet zudem jede Menge Daten auf und verrät auch Behörden mögliche Fahrfehler. Die EU-Verordnung sieht vor, dass neue Fahrzeugtypen ab 6. Juli 2022 mit dem intelligenten Geschwindigkeitsassistenzsystem (ISA) ausgestattet werden müssen. Mithilfe des Systems sollen die tödlichen Unfälle im Straßenverkehr reduziert werden. Auf den ersten Blick eine sehr vernünftige Entscheidung, aber …

Kombination der Assistenzsysteme soll Sicherheit verbessern.

Die kombinierten bereits bekannten Assistenzsysteme wie beispielsweise die Verkehrszeichenerkennung, der Tempomat, der Tempobegrenzer und das Navigationssystem liefern Grunddaten aus denen der Intelligent Speed Assistent (kurz: ISA) die jeweils geltenden Geschwindigkeitsgrenzen mittels Sensoren, Kamerabildern und digitalisiertem Kartenmaterial erkennt. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung macht das System den/die Fahrer/in darauf aufmerksam. Das wird durch optische, haptische und oder akustische Warnsignale erfolgen. Von aufleuchtenden Warnhinweisen über Warntonsignale bis hin zu einem Gegendruck erzeugenden Gaspedal werden die jeweiligen Hersteller die unterschiedliche Varianten oder Kombinationen dazu anbieten. Sie sind  als Tempomat und Limiter schon im Einsatz und werden vernetzt als ACC (Adaptive Cruise Control) und ISA (Intelligent Speed Adaptation) künftig zum Einsatz kommen.

Ist der Preis für mehr Sicherheit weniger Freiheit?

Mit fortschreitender Technik steigt laufend die Anzahl der Assistenzsysteme die, die Fahrer/innen unterstützen. Landesrat für Infrastruktur Mag. Günther Steinkellner sieht in der Novellierung einerseits den nächsten Schritt hin zu einer autonomen Mobilität und eine potentielle Reduzierung des Unfallgeschehens. In Oberösterreich ist jeder dritte tödliche Unfall derzeit auf überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen. Daher wird es nicht lange dauern bis Interessenten zugriff haben wollen und auch die Anonymität im Zusammenhang mit dem Sicherheitsgewinn in Frage gestellt wird. Damit die Assistenzsysteme alle funktionieren ist auch ein steigender Grad an Vernetzung der Daten notwendig. Daten sind heute ein Geschäft. Sie wecken nicht nur wirtschaftliche Begehrlichkeiten sondern auch die von Behörden. Wie weit diesen statt gegeben wird ist ein offenes und ungeklärtes Themenfeld. Es gibt auf jeden Fall schon jetzt Anlass die Entwicklungen kritisch zu durchleuchten.

„Einerseits ist überhöhte Geschwindigkeit in Österreich die Hauptunfallursache bei den tödlichen Verkehrsunfällen. Alle Maßnahmen, welche die damit verbundenen Unfallrisiken minimieren, sind sicherlich ein Gewinn. Kritisch wird dies allerdings wenn man auf die damit verbundenen Möglichkeiten der legalen und illegalen Datennutzung blickt.  Zum einen muss der Datenschutz zum Schutz der Insassen 100% gesichert sein, damit niemand auf illegale Weise in das Fahrverhalten von außen eingreifen kann. Zum Andern sind die Möglichkeiten die gesammelte Daten durch Dritte auf legale bzw. womöglich künftig legalisierte Weise für kommerzielle Zwecke zu nutzen, in vielerlei Hinsicht zu hinterfragen.

Überwachung ist eine Medaille mit zwei Seiten.

Die von der EU vorgesehene eingebaute Blackbox, soll Geschwindigkeitsdaten aufzeichnet, die Sekunden vor und nach einem Unfall gespeichert und anonymisiert an ein geschlossenes Überwachungssystem weitergeben werden sollen. Es ist nur eine Frage des Wollens ob man später auch die automatisierte Verkehrsüberwachung und das verteilen von Strafzettel wegen überhöhter Geschwindigkeit und anderer Verkehrsübertretungen an dieses System koppelt. Derzeit sollen die Daten lediglich der Unfallforschung zur Verfügung stehen. Doch auch hier stellt sich die Frage nicht ob, sondern wann sie auch Unternehmen der Versicherungswirtschaft zugänglich gemacht werden. Dies wäre auch legal, wenn Versicherungen etwa mit einem Bonussystem als Anreiz,  die KFZ-Halter zur freiwilligen Weitergabe animiert. Derzeit ist kein Datenzugriff für Behörden zur Strafverfolgung oder für Versicherungen zur Schadensaufklärung im Gespräch. Dennoch ist wie immer davon auszugehen, dass das was möglich ist auch in absehbarer Zeit umgesetzt wird.

„Big Brother, weiß wann, wo und wie Du unterwegs bist!“

„Wenn der intelligente Geschwindigkeitsassistent über die kommenden Jahre zur Pflicht wird, steigt auch Big-Brother als unsichtbarer Beifahrer ins Auto mit ein. Wohin die Daten während der Fahrt dann heimlich abbiegen, bleibt nebulös. Dass der Inhaber dieser Daten seine Macht nicht irgendwann missbraucht, ist schwer vorstellbar“, sieht auch LR Mag. Günther Steinkellner kritisch.