19/06/2021Kommentare deaktiviert für Lockerungen zum 1. Juli
Mit 1. und 22. Juli 2021 treten die bisher größten Lockerungen
der COVID-Regelungen in Kraft.
Große Teile des üblichen Vereinslebens mit Versammlungen, Stammtischen, Ausflügen und Gratulationsbesuchen sowie kleinere Veranstaltungen werden damit wieder in einfacher Form möglich.
Jahreshauptversammlungen
mit bis zu 100 Teilnehmer(inne)n sind nun ohne behördliche Anmeldung und große Auflagen wieder ganz einfach möglich.
Größere Veranstaltungen
wie z. B. Jubiläumsfeste, Frühschoppen, Heurigen, Sommerfeste, Wettbewerbe oder Messen werden weiterhin behördlich zu melden und mit entsprechenden Auflagen verbunden bleiben. Wie umfangreich diese ausfallen wird sich noch zeigen. Dies wird sicher noch längere Zeit so bleiben.
Gut Koordination und Vorbereitung!
Es werden nun viele Vereine und Organisationen ihre Veranstaltungen nachholen wollen und daher sind Terminprobleme mit Veranstaltern vor Ort und mit Ehrengästen absehbar. Wir ersuchen Euch deshalb soweit möglich die Termine im persönlichen Gespräch abzustimmen und zeitgerecht dem Bezirksobmann und dem Landesbüro zu übermitteln um Ärger und Enttäuschungen zu vermeiden!
Kulturbetriebe (mit Ausnahme von Museen, Bibliotheken und Archiven)
Überall wo die 3G-Regel gilt, besteht bis zum 22. Juli weiterhin Registrierungspflicht. Für Kinder bis 12 Jahre entfällt ab 1. Juli die Testpflicht.
Maskenpflicht
Ab 1. Juli müssen nur mehr in besonders sensiblen Bereichen wie Pflegeheimen und Krankenhäuser eine FFP2-Maske getragen werden.
Überall sonst reicht ein einfacher Mund-Nasen-Schutz. Dieser ist verpflichtend in öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Handel und Museen zu tragen.
Gastronomie und Veranstaltungen
Die verordnete COVID-Sperrstunde entfällt.
In der Gastronomie gilt weiterhin der 3G-Nachweispflicht.
Für Veranstaltungen entfällt die Maskenpflicht!
Veranstaltungen & Versammlungen
bis 100 Personen 3G Regel
Ab 100 Personen anzeigepflichtig.
Ab 500 Personen bewilligungpflichtig.
Ab 100 Personen
ist seitens der Teilnehmer/innen ein 3G-Nachweis vorzuweisen, der von den Verantwortlichen zu überprüfen ist. Es ist ein Präventionskonzept vorzulegen, umzusetzen und ein COVID-19-Beauftragten zu bestellen.
09/02/2022Kommentare deaktiviert für Einfachere COVID-Regeln ab 12. Februar
Ab 12. Februar erfolgt der nächste Schritt zur Lockerung der COVID-19 Schutzbestimmungen. Damit wird die Ausrichtung von kleineren Veranstaltungen wieder einfacher. Auch Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind nun nicht mehr so aufwändig. Damit rückt da und dort sicher wieder die eine oder andere Veranstaltung in den Bereich des Machbaren. […]
14/09/2021Kommentare deaktiviert für ÖBH erneut im OÖ COVID-Einsatz
Am 13.September hat auf Ersuchen des Land Oberösterreich das Militärkommando OÖ erneut rund 80 Soldaten in den Kampf gegen die COVID-19 Pandemie abkommandiert. Dies ist auf Grund der Häufung von Infektionen durch die neue Variante des Virus in der 4. Welle erforderlich geworden […]
04/08/2021Kommentare deaktiviert für Land ehrte Frieda Stranzinger postum!
Am 26. Juli hat Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner Landesauszeichnungen für Verdienste um den Tourismus in Oberösterreich im Namen des Landes in Stift Wilhering überreichen. Für ihr Lebenswerk und als großes Vorbild als Gastgeberin, ist die Kaiserlinden Wirtin aus Polling, Frieda Stanzinger, postum mit dieser Ehrung bedacht worden. […]