Maibaumaufstellen 2021 möglich, aber nur im Rahmen beruflicher Tätigkeit!
Einmal muss das Maibaum setzten am 1. Mai noch ohne Fest und Publikumsrummel stattfinden. Das bloße Aufstellen des Baumes ist nach den aktuell geltenden Regelungen des zuständigen Bundesministeriums (BMSGPK) jedoch möglich. Im nächsten Jahr sollte es dann wieder in gewohnter Form möglich sein. Die rechtlichen Rahmenbedingungen lassen dies zu, wenn der Bürgermeister z. B. dazu eine Firma etwa mit einem Kran und ggf. mit Unterstützung Gemeindebediensteten des eigenen Bauhofs, dazu beauftragt. Sofern das notwendige Gerät am Bauhof vorhanden ist kann der Baum auch im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit von den Bauhofmitarbeitern gesetzt werden. Voraussetzung ist die Einhaltung aller aktuell geltenden rechtlichen Bestimmungen. Der Landeskrisenstab appelliert die Vorgaben zum Schutz aller Beteiligten ernst um keine neuen Cluster die uns zurückwerfen würden, zu riskieren.
Brauchtum leider nur ohne Vereinsveranstaltungen!
„Brauchtum soll auch in herausfordernden Zeiten gelebt werden, auch wenn dies im Moment nur unter eingeschränkten Rahmenbedingungen möglich ist. Wir hoffen alle, dass wir schon bald unsere traditionellen Feste in gewohnter Form feiern können. Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt noch einmal zusammenhelfen und alle Schutzmaßnahmen einhalten – auch wenn es uns allen schon schwer fällt. Der Ausblick, damit früher wieder gemeinsam feiern zu können, muss uns anspornen“, so die Leiterin des OÖ Krisenstabs Mag.a Carmen Breitwieser.
Demzufolge muss das traditionelle Maibaumaufstellen in den Gemeinden, wie schon im Vorjahr, nochmals ohne Publikum stattfinden. Entsprechend der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums gilt dieser Brauch an öffentlichen Plätzen und mit Publikum rechtlich gesehen als Veranstaltung und ist daher in dieser Form untersagt.
(Presseaussendung Land Oberösterreich 23. April 2021)