Um auf regionale Anstiege der 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner frühzeitig reagieren zu können, wurde der bisher geltende Erlass des Bundes angepasst. Ab 27. August werden daher bei der Einstufung eines Bezirks neben der bisherigen 7-Tages-Inzidenz auch die Durchimpfungsrate des jeweiligen Bezirks und die Auslastung der Intensivbetten berücksichtigt.
1. Berücksichtigung der Intensivbettenauslastung
Der neue Erlass wird für Bezirke erst schlagend, wenn mehr als zehn Prozent der gesamten Bettenkapazität auf Intensivstationen seines Bundeslandes mit COVID-19-Patient(inn)en belegt sind. In Oberösterreich gibt es 279 Betten auf Intensivstationen. Erst ab 28 COVID-Patient(inn)en auf diesen Intensivstationen in OÖ kommt der Erlass zur Anwendung.
2. Berücksichtigung der Durchimpfungsrate bei Inzidenzwerten
Die Einstufung als Hochinzidenzgebiet ist künftig auch von der Durchimpfungsrate des jeweiligen Bezirks abhängig. Erst wenn festgesetzte Inzidenzwerte bezogen auf die Gesamtbevölkerung und die Durchimpfungsrate, an sieben aufeinanderfolgenden Tagen überschritten werden, ist künftig eine Ausreise aus dem betroffenen Bezirk nur mit einem gültigen 3-G-Nachweis erlaubt.
Ab 27. August gilt folgender Hochinzidenzerlass:
Wenn in Oberösterreich mehr als 28 der insgesamt 279 Intensivbetten in OÖ mit COVID-19-Erkrankten belegt sind und die festgelegte 7-Tage-Inzidenz eines Bezirks unter der Berücksichtigung der Impfrate an sieben aufeinander folgenden Tagen überstiegen wird, sind zur Ausreise aus dem Bezirk PCR-Test erforderlich.
Die Inzidenzwerte werden täglich um 14.00 Uhr am Dashboard des Landes OÖ aktualisiert.