Versammlungen jetzt möglich?

Antworten zu derzeit oft gestellte Fragen!

Unter welchen Voraussetzungen?

Ob man Versammlungen, Aktivitäten, Veranstaltungen die nicht zwingend notwendig sind durchführt ist immer noch gut zu überlegen. Um aber Ansteckungen und ggf. rechtliche Folgen zu vermeiden ist jedenfalls eine gute Vorbereitung notwendig.

Vor der Veranstaltung

Auch bei Sitzungen ist der Sicherheitsabstand einzuhalten!

Der Veranstalter hat sich darum zu kümmern, dass alle zumutbaren Präventionsmaßnahmen eingehalten werden. Dazu ist auf den Einladungen darauf hinzuweisen, dass Personen die unmittelbar von Auslandsreisen heimgekehrt sind oder Personen, die sich nicht gesund fühlen gebeten werden, zu Hause zu bleiben.  Es ist auch sinnvoll darauf hinzuweisen an welchen Eingang ab wann Einlass ist und dass die Plätze angewiesen werden.

Bei der Veranstaltung

  • Einhaltung des Sicherheitsabstands zwischen allen Personen ist soweit möglich permanent sicher zu stellen. (Fotos, Ehrungen,…)
  • Der Mund-Nasenschutz ist beim Betreten des Raumes und beim Verlassen des Sitzplatzes stets zu tragen.
  • Händeschütteln oder andere enge Berührungen sind nicht gestattet.
  • Geeignete Mittel zum waschen und desinfizieren der Hände sind am Eingang und den Toiletten bereitzustellen.
  • Die Namen und Adressen der Teilnehmer und Mitarbeiter sind in Anwesenheitslisten in geeigneter Weise für 14 Tage festzuhalten.
  • Veranstaltungsräume sind auch während er Veranstaltung stets gut zu lüften.

Veranstaltungsvoraussetzungen allgemeiner Art

Wie viele Teilnehmer auf welche Art bzw. an welchen Ort an Veranstaltungen teilnehmen können hier nochmals kurz zusammen- gefasst:

  • Bei Veranstaltungen in Räumen mit mehr als 50 Personen und im Freien bei  mehr als 100 Personen, muss der Veranstalter einen COVID-19-Beauftragten bestellen und über ein ausgearbeitetes COVID-19-Präventionskozept verfügen. Bei Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen muss eine behördliche Veranstaltungsbewilligung eingeholt werden.

Veranstaltungen im Freien:

  • Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen können ohne zugewiesene Sitzplätze durchgeführt werden.
  • Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen brauchen eine behördliche Genehmigung.
  • Veranstaltungen von 100 bis maximal 3.000 Personen sind nur mit fixer Sitzplatzzuordnung möglich.

Veranstaltungen in Räumen:

  • Veranstaltungen mit max. 10 Personen sind ohne zugewiesene Sitzplätze erlaubt.
  • Veranstaltungen bis maximal 1.500 Personen, sind nur mit einer fixe Sitzplatzzuordnung.

Risikoeinschätzung

Zur Risikobewertung von Veranstaltungen bietet z.B. das österreichische Rote Kreuz einen Fragebogen zur besseren Einschätzung der Risiken an. Auskünfte können auch bei den Bezirkshauptmannschaften, der Landespolizeidirektion eingeholt werden.

Verantwortung

Da, ein großer Teil der Mitglieder des Kameradschaftsbundes auf Grund des fortgeschrittenen Alters und oft damit einhergehender chronischen Erkrankungen zur Gruppe der besonders Gefährdeten gehört, ist jede Veranstaltung gut zu überlegen. Gefordert sind die Disziplin der Teilnehmer und das notwendige Verantwortungsbewußtsein der Veranstalter.

Haftung

Auch bei Einhaltung der Vorschriften möchte niemand für die Erkrankungen, Todesfälle oder die Entstehung eines „Clusters“ die Verantwortung haben und haftbar sein. Die Haftung tragen die Funktionäre des Vereins. Der Schaden für das Ansehen wäre beträchtlich. Im schlechtesten Fall könnten Schäden an Leib und Leben bei Gericht landen.

Auch Jahreshauptversammlungen können verschoben werden.

Vieles lässt sich zwar schwer aber doch vermeiden. Per schriftlicher Eingabe bei der BH und mit ihrer Kenntnisnahme können z.B. heuer auch Jahreshauptversammlungen mit und ohne Wahl in das nächste Jahr verschoben werden.